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   VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10   

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VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10 (https://dejure.org/2010,15481)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.09.2010 - 11 K 1733/10 (https://dejure.org/2010,15481)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. September 2010 - 11 K 1733/10 (https://dejure.org/2010,15481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ermessensfehlerhafte Erteilung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ermessensfehlerhafte Erteilung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Geltendmachung eines zur Heilung führenden Vortrags im einer Kündigung eines Schwerbehinderten vorausgehenden Integrationsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 85; SGB X § 41
    Sozialrecht; Schwerbehindertenrecht - Verletzung von Verfahrensvorschriften; Anhörung; Heilung; maßgeblicher Zeitpunkt; Präklusion; Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Ermessen; Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Haben die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führenden Gründe in der Behinderung selbst ihre Ursache, stellt der Schwerbehindertenschutz besonders hohe Anforderungen an die bei der Interessenabwägung immer zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze beim Arbeitgeber, um auch den im Schwerbehindertengesetz zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995, - 5 C 24/93. -, BVerwGE 99, 336 = . Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Vermeidung aller Störungen des betrieblichen Ablaufs in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.10.1971, - V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -; Beschluss vom 18.09.1989, - 5 B 100.89 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2; Beschluss vom 16.06.1990, - 5 B 1 27.89 -, Buchholz aa0. Nr. 3).

    Die Behörde muss vielmehr dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) folgend alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für ihre Entscheidung wesentlichen Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. etwa Bay. VGH, Beschl. v. 18.6.2008 - BV 05.2467 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 19.10.1995, - aaO. -, und vom 06.02.1995, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1985 Nr. 9 = ).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Über einen Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung der Zustimmung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 10.11.2008, - 5 B 79/08 -, und 02.07.1992, - 5 C 51.90 BVerwGE 90, 287-; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.1989, - 6 S 1 971/88 -).

    Damit werden die Grenzen dessen bestimmt, was zur Verwirklichung des dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Teilhabeanspruchs dem Arbeitgeber zugemutet werden darf (BVerwG, Urteil vom 31.07.2007, - 5 B 81/06 -, ; Urteil vom 02.07.1992, - aaO. -).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Allerdings schließen sie nicht von vornherein die Kündigung als ermessensfehlerhaft aus, denn der Arbeitgeber ist nicht gehalten, den Schwerbehinderten "durchzuschleppen" (BVerwG, Urteil vom 28.02.1968, - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140, 142 = ; st. Rspr. des VGH Baden-Württemberg, vgl. Urteile vom 22.02.1989, - 6 S 1905/87-, vom 28.04.1989, - aaO. -, und vom 23.05.1990, - 6 S 3656/88 -).
  • BVerwG, 18.09.1989 - 5 B 100.89

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Haben die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führenden Gründe in der Behinderung selbst ihre Ursache, stellt der Schwerbehindertenschutz besonders hohe Anforderungen an die bei der Interessenabwägung immer zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze beim Arbeitgeber, um auch den im Schwerbehindertengesetz zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995, - 5 C 24/93. -, BVerwGE 99, 336 = . Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Vermeidung aller Störungen des betrieblichen Ablaufs in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.10.1971, - V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -; Beschluss vom 18.09.1989, - 5 B 100.89 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2; Beschluss vom 16.06.1990, - 5 B 1 27.89 -, Buchholz aa0. Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Danach prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO), insbesondere ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1994, - 7 S 2294/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1989 - 6 S 1905/87

    Kündigung eines Schwerbehinderten bei häufiger krankheitsbedingter

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Allerdings schließen sie nicht von vornherein die Kündigung als ermessensfehlerhaft aus, denn der Arbeitgeber ist nicht gehalten, den Schwerbehinderten "durchzuschleppen" (BVerwG, Urteil vom 28.02.1968, - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140, 142 = ; st. Rspr. des VGH Baden-Württemberg, vgl. Urteile vom 22.02.1989, - 6 S 1905/87-, vom 28.04.1989, - aaO. -, und vom 23.05.1990, - 6 S 3656/88 -).
  • BVerwG, 10.02.1997 - 5 B 108.96

    Personalvertretungsrecht - Feststellung der ordnungsgemäßten Beteiligung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Dabei genügt es, wenn der Betroffene durch den Erhalt des Verwaltungsaktes von den entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis und die Gelegenheit erhält, sich hierzu zu äußern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.02.1997, - 5 B 108/96 - zur unterlassenen Anhörung des Betriebsrates; vgl. Bayer.VGH, aaO., mit weiteren Nachweisen, insbesondere auf die Rechtsprechung des BVerwG zur unterbliebenen Anhörung des schwerbehinderten Menschen; vgl. auch Schroeder-Printzen u.a., SGB X, 3. A., Anm. 7 zu § 41 SGB X mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Über einen Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung der Zustimmung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 10.11.2008, - 5 B 79/08 -, und 02.07.1992, - 5 C 51.90 BVerwGE 90, 287-; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.1989, - 6 S 1 971/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 6 S 3656/88

    Umsetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz -

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Allerdings schließen sie nicht von vornherein die Kündigung als ermessensfehlerhaft aus, denn der Arbeitgeber ist nicht gehalten, den Schwerbehinderten "durchzuschleppen" (BVerwG, Urteil vom 28.02.1968, - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140, 142 = ; st. Rspr. des VGH Baden-Württemberg, vgl. Urteile vom 22.02.1989, - 6 S 1905/87-, vom 28.04.1989, - aaO. -, und vom 23.05.1990, - 6 S 3656/88 -).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
    Tatsächlich hat der EuGH aus Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in Verbindung mit Art, 2 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit mit Urteil vom 20.01.2009 in der Rechtssache C-350/06 auf einen entsprechenden Entgeltanspruch erkannt.
  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

  • VGH Bayern, 20.03.2003 - 12 B 99.1880
  • VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines

    Eine solche Heilung hat dann aber - notwendigerweise - zur Folge, dass der Schwerbehinderte mit seinem Vortrag nicht mit Hinweis darauf ausgeschlossen sein kann, dass es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des (verfahrensfehlerhaft ergangenen) Zustimmungsbescheides ankommen kann, der schwerbehinderte Mensch mit späterem Vorbringen mithin präkludiert sei ( vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 20.09.2010 - 11 K 1733/10 -, (juris)).
  • VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4699

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; personenbedingte und

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Heilung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch dann möglich ist, wenn es - wie hier - für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (vgl. dazu VG Stuttgart v. 20.9.2010 11 K 1733/10).
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